Reitunterricht für Schleswig-Holstein - Reitabzeichen

 

Kleines Hufeisen
Zugelassen zur Prüfung sind Kinder und Jugendliche, die laufenden Kalenderjahr nicht älter als 16 Jahre werden.

Großes Hufeisen
Zugelassen zur Prüfung sind Kinder und Jugendliche, die im laufenden Kalenderjahr nicht älter als 18 Jahre werden.

Basispass Pferdekunde

Reiternadel
Zugelassen zur Prüfung sind Bewerber, die im laufenden Kalenderjahr mindestens 16 Jahre alt werden.

Deutsches Reitabzeichen - Kleines Reitabzeichen (DRA IV)
Zugelassen ist, wer vor Erwerb des DRA IV die Prüfung zum "Basispass Pferdekunde" bestanden hat.

Deutsches Reitabzeichen Klasse III (DRA III)
Zugelassen zur Prüfung sind Bewerber, die im laufenden Kalenderjahr mindestens 3 Monate im Besitz des DRA IV sind.

 
Leitung: Andrea Albrecht, Trainer A Leistungssport

Ausbilderin im Reiten als Gesundheitssport